Kräutermischungen im Graubereich in Der BRD: Strafaussetzung für Legal High Onlinehändler

Urteil für Legal High Onlinehändler

Eine gehörige Portion Kopfzerbrechen bereitete an 8 Verhandlungstagen der riesige und einbringliche Legalhigh Handel eines Ehepaares mithilfe Legalen Drogen, die künstliche Cannabinoide beinhielten und dadurch unter das Betäubungsmittel- oder auch Arzneimittelgesetz fielen. Die Strafmaßnahme für den Mann, den Legal High Händler, fiel “behutsam” aus: Er bekommt 2 Jahre, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Räuchermischung Großhändler verurteilt

Als Großhändler für Räuchermischungen hingestellt

Die Räuchermischungen hatte der Verkäufer von inländischen Shops, aber auch aus Holland, Schweiz und Belgien angekauft, alle samt Großhändler für Legalen Drogen. Er hingegen verkaufte die Räuchermischungen dann an unterschiedliche Zwischenhändler, insbesondere Headshops, aber auch Tanken, Friseure und so weiter in komplett Deutschland bis Kiel und Hamburg ab. Empfänger hatte er jedoch auch in Oberbayern, vor allem in Landshut, Pfarrkirchen und im Gebiet Dingolfing-Landau. Zusammenfassend über 350 Kunden listete die 27 Seiten umfassende Anklageschrift auf.

Und die Verkäufe waren rentabel: Für seine Ankäufe investierte der Kaufmann insgesamt 136.000 Euro, mit den 15.000 Zip-Tüten, mit denen er die Abnehmer belieferte, erzielte er Einkünfte in Höhe von 205.000 Euro. Der Ehegattin wurde Mitarbeit zu den illegalen Geschäften vorgeworfen: Über ihr Konto waren im Juni 2009 die Zahlungen für Einkäufe in Belgien abgewickelt worden, nachdem zu dem Zeitpunkt die Bankkonten ihres Ehemannes zurzeit gesperrt waren.

Über acht Verhandlungstage zog sich die Aufnahme der Beweise von Seiten der Staatsanwaltschaft hin, wogegen das gesamte rechtliche Misere aufgedeckt wurde: 2008 hatten sich die deutschen Printmedien mit Nachrichten zu einer neuen “legalen Rauschmittel” überschlagen: Eine sogenannte Räuchermischung, die mit dem Titel “Spice” vertrieben wurde, entwickelte sich schnell zum Ersatz von Weed. “Spice” wirkte - nicht “verräuchert”, sondern geraucht - wie ein Joint, auf der Zutatenliste fanden sich allerdings einzig harmlose Kräuter. Tatsächlich enthielt die legalhigh Naturdroge dennoch synthetisch hergestellten Cannabinoide mit den Bezeichnungen JHW-018 und CP-47,497, die einen berauschenden Effekt ähnlich wie der Cannabiswirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) verursachen konnten.

Die Legalhigh Droge “Spice” wurde im Januar 2009 zwar ins Btmg aufgenommen, allerdings reagierten die Erzeuger, brandneue Legalen Drogen kamen auf den Marktgebiet, in denen sich keine der verbotenen künstlichen Cannabinoide mehr befanden, sondern wandelne Versionen davon, mit denen aber eine fast gleiche “berauschende” Reaktion erzielt wurde. 2010 erst folgte eine zusätzliche Verbotsliste, die Hersteller kümmerten sich abermals mit einem Austausch der Inhaltsstoffe.
Für Staatsanwältin Spierer war das Verfahren alles andere als ein naiver Vertreiber, der unbedacht in den Warenhandel mit den illegalen Kräutermischungen gerannt sei. Letztendlich sei er mit dem Umgang mit Drogen vertraut gewesen, sei bereits 2008 verurteilt worden, weil er in Moosthenning eine 100 Quadratmeter große Hanfplantage betrieben hatte. Die zwei Jahre & 9 Monate, die ehemalig gegen ihn verhängt wurden, habe er abgesessen. Trotz des damals noch offenen Berufungsverfahrens habe er sich dann mit den Kräutermischungen eine lukrative Einnahmequelle verschafft und die Geschäfte auch nach dem “Spice”-Vorfall noch weiter betrieben.

Dass er wusste, mit “Rauschdrogen” Deals zu machen, gehe auch aus der Gestaltung der Preise hervor: Mit rund 80 Prozent Ausgabeaufschlag habe er die “Kräutermischungen” über das Netzwerk weiterverkauft. Die Anklagevertreterin beantragte für die reichlichen Verstöße gegen das Arzneimittel- und Rauschgiftgesetz eine Haftstrafe von 5 Jahren und 4 Mon.. Gegen die Frau wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 45 Euro (9.000 EUR).

Der Verteidiger Sebastian Glathe, deutschlandweit bekannter “Spezialist” in Sachen Kräutermischungen, wies vor allem auf die damals kontroversen Diskussionen hin, aus denen für den Normalbürger nicht zu entnehmen gewesen sei, dass die Kräutermischungen nicht nur unter das Betäubungsmittel-, sondern auch unter das Arzneimittelgesetz fallen könnten. Unabhängig davon habe der Vertreiber nach dem “Spice”-Vorfall im Januar 2009 reagiert und die Kräutermischungen mit den verbotenen Inhaltsstoffe aus seinem Aufgebot genommen.

Für die neuen Versionen habe er demzufolge sogar Gutachten erstellen lassen und als ordentlicher Vertreiber auch peinlich genau Buch geführt sowie Steuern getilgt. Unterm Strich, so Gathe, könnten ihm nur mehr die im Juni 2009 getätigten Belgien-Ankäufe zur Bürde gelegt werden, für die eine Bedingte Strafe von 20 Mon. genügend sei. Seine Mitarbeiterin Claudia Vogel hielt für die Gemahlin die 190 Tagessätze wegen Mithilfe zu den Import-Delikten für geeignet, die Tagessatzhöhe sollte ihrer Bewertung nach aber 35 ,- auf keinen Fall unterschreiten.

“Dieses besondere Verfahren wird bestimmt noch den Bundesgerichtshof beschäftigen, der sich mit den vielfältigsten Problemen entzwei setzen muss”, so Vorsitzender Richter Robert Mader in der Begründung des Urteils. Man habe es keinesfalls mit einem normalen Drogendelikt (“Es ging keinesfalls platt um ein Kilogramm Heroin”) zu tun gehabt, sondern “juristisches Neuland” berührt, für das es noch keine gefestigte Rechtssprechung gebe, wobei sich auch noch ein riesiger “Graubereich” aufgetan habe.

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