Archiv der Kategorie: Magazin

BtmG Aktuell 1.April.15

BTMG-INFO

Verbotene Inhaltsstoffe bei Legal High Produkten in Deutschland

Trivialnamen

Chemische Namen

Dimethoxymethamfetamin
(DMMA)
1-(3,4-Dimethoxyphenyl)-
N-methylpropan-2-amin
Methiopropamin
(MPA)
N-Methyl-1-(thiophen-2-yl)
propan-2-amin
Methoxetamin
(MXE)
2-(Ethylamino)-2-
(3-methoxyphenyl)cyclohexanon
AKB-48
(APINIACA)
N-(Adamantan-1-yl)-1-
pentyl-1H-indazol-3-carboxamid
AKB-48F
N-(Adamantan-1-yl)-1-
(5-fluorpentyl)-1H-indazol-3-carboxamid
AM-1220 {1-[(1-Methylpiperidin-2-yl)methyl]-
1H-indol-3-yl}(naphthalin-1-yl)methanon
AM-1220
Azepan-Derivat
[1-(1-Methylazepan-3-yl)-
1H-indol-3-yl](naphthalin-1-yl)methanon
AM-2201 [1-(5-Fluorpentyl)-1H-indol-3-yl]
(naphthalin-1-yl)methanon
AM-2232 5-[3-(Naphthalin-1-carbonyl)-
1H-indol-1-yl]pentannitril
AM-2233 (2-lodphenyl){1-[(1-methylpiperidin-2-yl)methyl]-1H-indol-3-yl}methanon
5-Fluorpentyl-JWH-122
(MAM-2201)
[1-(5-Fluorpentyl)-1H-indol-3-yl](4-methylnaphthalin-1-yl)methanon
JWH-307 [5-(2-Fluorphenyl)-1-pentyl-1H-pyrrol-3-yl](naphthalin-1-yl)methanon
RCS-4 ortho-Isomer
(o-RCS-4)
(2-Methoxyphenyl)
(1-pentyl-1H-indol-3-yl)methanon
UR-144 (1-Pentyl-1H-indol-3-yl)(2,2,3,3-tetramethylcyclopropyl)methanon
5-Fluor-UR-144 [1-(5-Fluorpentyl)-1H-indol-3-yl](2,2,3,3-tetramethylcyclopropyl)methanon
5-APB Benzofuran-5-yl)propan-2-amin
6-APB Benzofuran-6-yl)propan-2-amin
Buphedron (Methylamino)-1-phenylbutan-1-on
3,4-DMMC
(3,4-Dimethylmethcathinon)
1-(3,4-Dimethylphenyl)-2-
(methylamino)propan-1-on
Ethylphenidat Ethyl[2-(phenyl)-2-
(piperidin-2-yl)acetat]
3-FMC
(3-Fluormethcathinon)
1-(3-Fluorphenyl)-2-
(methylamino)propan-1-on
Pentedron Methylamino)-1-
phenylpentan-1-on
alpha-PVP
(alpha-Pyrrolidinovalerophenon)
1-Phenyl-2-(pyrrolidin-1-yl)
pentan-1-on
Etizolam 4-(2-Chlorphenyl)-2-ethyl-9-methyl-
6H-thieno[3,2-f][1,2,4]triazolo
[4,3-a][1,4]diazepin
Phenazepam Brom-5-(2-chlorphenyl)-
1,3-dihydro-2H-1,4-
benzodiazepin-2-on
Lisdexamfetamin (2S)-2,6-Diamino-N-[(2S)-1-
phenylpropan-2-yl]hexanamid
4-Fluoramfetamin
(4-FA, 4-FMP)
(RS)-1-(4-Fluorphenyl)propan-2-
amin“
1-Adamantyl(1-pentyl-1H-indol-3-
yl)methanon
(Adamantan-1-yl)(1-pentyl-1H-indol-
3-yl)methanon
AM-694 [1-(5-Fluorpentyl)-1H-indol-3-yl](2-
iodphenyl)methanon
Butylon 1-(Benzo[d][1,3]dioxol-5-yl)-2-
(methylamino)butan-1-on
Ethcathinon (RS)-2-(Ethylamino)-1-
phenylpropan-1-on
Flephedron
(4-Fluormethcathinon, 4-FMC)
1-(4-Fluorphenyl)-2-
(methylamino)propan-1-on
4-Fluormethamfetamin
(4-FMA)
1-(4-Fluorphenyl)-N-methylpropan-
2-amin
p-Fluorphenylpiperazin
(p-FPP)
1-(4-Fluorphenyl)piperazin
4-Fluortropacocain 3-(4-Fluorbenzoyloxy)tropan
JWH-007 (2-Methyl-1-pentyl-1H-indol-3-
yl)(naphthalin-1-yl)methanon
JWH-015 (2-Methyl-1-propyl-1H-indol-3-
yl)(naphthalin-1-yl)methanon
JWH-081 (4-Methoxynaphthalin-1-yl)(1-pentyl-
1H-indol-3-yl)methanon
JWH-122 (4-Methylnaphthalin-1-yl)(1-pentyl-
1H-indol-3-yl)methanon
JWH-200 [1-(2-Morpholinoethyl)-1H-indol-3-
yl](naphthalin-1-yl)methanon
JWH-203 2-(2-Chlorphenyl)-1-(1-pentyl-1H-
indol-3-yl)ethanon
JWH-210 (4-Ethylnaphthalin-1-yl)(1-pentyl-1H-
indol-3-yl)methanon
JWH-250
(1-Pentyl-3-(2-methoxyphenylacetyl)
indol)
2-(2-Methoxyphenyl)-1-(1-pentyl-1H-
indol-3-yl)ethanon
JWH-251 2-(2-Methylphenyl)-1-(1-pentyl-1H-
indol-3-yl)ethanon
Methedron
(4-Methoxymethcathinon, PMMC)
1-(4-Methoxyphenyl)-2-
(methylamino)propan-1-on
p-Methoxyethylamfetamin
(PMEA)
N-Ethyl-1-(4-methoxyphenyl)
propan-2-amin
4-Methylamfetamin 1-(4-Methylphenyl)propan-2-amin
Methylbenzylpiperazin
(MBZP)
1-Benzyl-4-methylpiperazin
3,4-Methylendioxypyrovaleron
(MDPV)
1-(Benzo[d][1,3]dioxol-5-yl)-2-
(pyrrolidin-1-yl)pentan-1-on
4-Methylethcathinon
(4-MEC)
2-(Ethylamino)-1-(4-
methylphenyl)propan-1-on
Methylon
(3,4-Methylendioxy-N-methcathinon,
MDMC)
1-(Benzo[d][1,3]dioxol-5-yl)-2-
(methylamino)propan-1-on
Naphyron
(Naphthylpyrovaleron)
1-(Naphthalin-2-yl)-2-(pyrrolidin-1-
yl)pentan-1-on
RCS-4 (4-Methoxyphenyl)(1-pentyl-1H-
indol-3-yl)methanon
3-Trifluormethylphenylpiperazin
(TFMPP)
1-[3-(Trifluormethyl)phenyl]
piperazin.“
CP-47,497
(cis-3-[4-(1,1-Dimethylheptyl)-2-hydroxyphenyl]-cyclohexanol)
5-(1,1-Dimethylheptyl)-2-[(1RS,3SR)-3-hydroxycyclohexyl]-pheno
CP-47,497-C6-Homolog(cis-3-[4-(1,1-Dimethylhexyl)-2-hydroxyphenyl]-cyclohexanol) 5-(1,1-Dimethylhexyl)-2-[(1RS,3SR)-3-hydroxycyclohexyl]-phenol
CP-47,497-C8-Homolog(cis-3-[4-(1,1-Dimethyloctyl)-2-hydroxyphenyl]-cyclohexanol) 5-(1,1-Dimethyloctyl)-2-[(1RS,3SR)-3-hydroxycyclohexyl]-phenol
CP-47,497-C9-Homolog
(cis-3-[4-(1,1-Dimethylnonyl)-2-hydroxyphenyl]-cyclohexanol)
5-(1,1-Dimethylnonyl)-2-[(1RS,3SR)-3-hydroxycyclohexyl]-phenol
JWH-018(1-Pentyl-3-(1-naphthoyl)indol) (Naphthalin-1-yl)(1-pentyl-1H-indol-3-yl)methanon
JWH-019(1-Hexyl-3-(1-naphthoyl)indol) (Naphthalin-1-yl)(1-hexyl-1H-indol-3-yl)methanon
JWH-073(1-Butyl-3-(1-naphthoyl)indol) (Naphthalin-1-yl)(1-butyl-1H-indol-3-yl)methanon”
4-Methylmethcathinon
(Mephedron)
1-(4-Methylphenyl)-2-methylaminopropan-1-on
„Tapentadol” 3-[(2R,3R)-1-Dimethylamino-2-methylpentan-3-yl]phenol”

Räuchermischung-Shop.de - Der neue Stern

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Kräutermischungen im Graubereich in Der BRD: Strafaussetzung für Legal High Onlinehändler

Urteil für Legal High Onlinehändler

Eine gehörige Portion Kopfzerbrechen bereitete an 8 Verhandlungstagen der riesige und einbringliche Legalhigh Handel eines Ehepaares mithilfe Legalen Drogen, die künstliche Cannabinoide beinhielten und dadurch unter das Betäubungsmittel- oder auch Arzneimittelgesetz fielen. Die Strafmaßnahme für den Mann, den Legal High Händler, fiel “behutsam” aus: Er bekommt 2 Jahre, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Räuchermischung Großhändler verurteilt

Als Großhändler für Räuchermischungen hingestellt

Die Räuchermischungen hatte der Verkäufer von inländischen Shops, aber auch aus Holland, Schweiz und Belgien angekauft, alle samt Großhändler für Legalen Drogen. Er hingegen verkaufte die Räuchermischungen dann an unterschiedliche Zwischenhändler, insbesondere Headshops, aber auch Tanken, Friseure und so weiter in komplett Deutschland bis Kiel und Hamburg ab. Empfänger hatte er jedoch auch in Oberbayern, vor allem in Landshut, Pfarrkirchen und im Gebiet Dingolfing-Landau. Zusammenfassend über 350 Kunden listete die 27 Seiten umfassende Anklageschrift auf.

Und die Verkäufe waren rentabel: Für seine Ankäufe investierte der Kaufmann insgesamt 136.000 Euro, mit den 15.000 Zip-Tüten, mit denen er die Abnehmer belieferte, erzielte er Einkünfte in Höhe von 205.000 Euro. Der Ehegattin wurde Mitarbeit zu den illegalen Geschäften vorgeworfen: Über ihr Konto waren im Juni 2009 die Zahlungen für Einkäufe in Belgien abgewickelt worden, nachdem zu dem Zeitpunkt die Bankkonten ihres Ehemannes zurzeit gesperrt waren.

Über acht Verhandlungstage zog sich die Aufnahme der Beweise von Seiten der Staatsanwaltschaft hin, wogegen das gesamte rechtliche Misere aufgedeckt wurde: 2008 hatten sich die deutschen Printmedien mit Nachrichten zu einer neuen “legalen Rauschmittel” überschlagen: Eine sogenannte Räuchermischung, die mit dem Titel “Spice” vertrieben wurde, entwickelte sich schnell zum Ersatz von Weed. “Spice” wirkte - nicht “verräuchert”, sondern geraucht - wie ein Joint, auf der Zutatenliste fanden sich allerdings einzig harmlose Kräuter. Tatsächlich enthielt die legalhigh Naturdroge dennoch synthetisch hergestellten Cannabinoide mit den Bezeichnungen JHW-018 und CP-47,497, die einen berauschenden Effekt ähnlich wie der Cannabiswirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) verursachen konnten.

Die Legalhigh Droge “Spice” wurde im Januar 2009 zwar ins Btmg aufgenommen, allerdings reagierten die Erzeuger, brandneue Legalen Drogen kamen auf den Marktgebiet, in denen sich keine der verbotenen künstlichen Cannabinoide mehr befanden, sondern wandelne Versionen davon, mit denen aber eine fast gleiche “berauschende” Reaktion erzielt wurde. 2010 erst folgte eine zusätzliche Verbotsliste, die Hersteller kümmerten sich abermals mit einem Austausch der Inhaltsstoffe.
Für Staatsanwältin Spierer war das Verfahren alles andere als ein naiver Vertreiber, der unbedacht in den Warenhandel mit den illegalen Kräutermischungen gerannt sei. Letztendlich sei er mit dem Umgang mit Drogen vertraut gewesen, sei bereits 2008 verurteilt worden, weil er in Moosthenning eine 100 Quadratmeter große Hanfplantage betrieben hatte. Die zwei Jahre & 9 Monate, die ehemalig gegen ihn verhängt wurden, habe er abgesessen. Trotz des damals noch offenen Berufungsverfahrens habe er sich dann mit den Kräutermischungen eine lukrative Einnahmequelle verschafft und die Geschäfte auch nach dem “Spice”-Vorfall noch weiter betrieben.

Dass er wusste, mit “Rauschdrogen” Deals zu machen, gehe auch aus der Gestaltung der Preise hervor: Mit rund 80 Prozent Ausgabeaufschlag habe er die “Kräutermischungen” über das Netzwerk weiterverkauft. Die Anklagevertreterin beantragte für die reichlichen Verstöße gegen das Arzneimittel- und Rauschgiftgesetz eine Haftstrafe von 5 Jahren und 4 Mon.. Gegen die Frau wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 45 Euro (9.000 EUR).

Der Verteidiger Sebastian Glathe, deutschlandweit bekannter “Spezialist” in Sachen Kräutermischungen, wies vor allem auf die damals kontroversen Diskussionen hin, aus denen für den Normalbürger nicht zu entnehmen gewesen sei, dass die Kräutermischungen nicht nur unter das Betäubungsmittel-, sondern auch unter das Arzneimittelgesetz fallen könnten. Unabhängig davon habe der Vertreiber nach dem “Spice”-Vorfall im Januar 2009 reagiert und die Kräutermischungen mit den verbotenen Inhaltsstoffe aus seinem Aufgebot genommen.

Für die neuen Versionen habe er demzufolge sogar Gutachten erstellen lassen und als ordentlicher Vertreiber auch peinlich genau Buch geführt sowie Steuern getilgt. Unterm Strich, so Gathe, könnten ihm nur mehr die im Juni 2009 getätigten Belgien-Ankäufe zur Bürde gelegt werden, für die eine Bedingte Strafe von 20 Mon. genügend sei. Seine Mitarbeiterin Claudia Vogel hielt für die Gemahlin die 190 Tagessätze wegen Mithilfe zu den Import-Delikten für geeignet, die Tagessatzhöhe sollte ihrer Bewertung nach aber 35 ,- auf keinen Fall unterschreiten.

“Dieses besondere Verfahren wird bestimmt noch den Bundesgerichtshof beschäftigen, der sich mit den vielfältigsten Problemen entzwei setzen muss”, so Vorsitzender Richter Robert Mader in der Begründung des Urteils. Man habe es keinesfalls mit einem normalen Drogendelikt (“Es ging keinesfalls platt um ein Kilogramm Heroin”) zu tun gehabt, sondern “juristisches Neuland” berührt, für das es noch keine gefestigte Rechtssprechung gebe, wobei sich auch noch ein riesiger “Graubereich” aufgetan habe.

Räuchermischungen/Synthetische Cannabinoide Erklärung

Das A und O von Legalhighs wie Räuchermischungen

Räuchermischungen Erklärung

Bei Räuchermischungen, auch Kräutermischungen genannt, handelt es sich standardmäßig um eine Kompositum von verschiedensten natürlichen Bestandteilen sowie (nicht selten) synthetischen Cannabinoiden. Meistens werden sie in kleinen Packungen mit einem Ballast von 2 gramm im Webshop oder auch in Growshops zu einem Preis von ungefähr. 19-35 Euro zum Kauf angeboten. Nach Herstellerangaben sind Räuchermischungen allein zur Raumluftaromatisierung angedacht (entsprechend zu Räucherstäbchen oder als “Raum Duft”). Verbraucher_innen genießen sie wiederum meist in Pfeifen, Joints, Wasserpfeifen oder Vaporizern, die orale Verwertung hingegen ist nicht weit gebräuchlich. Gelegentlich gab es Nachrichten über intravenösen Konsum von “Spice” (erste und bekannteste Kräutermischung).

Das Aufgebot von Räuchermischungen ist gegenwärtig äußerst ansehnlich. Die nun beliebtesten Waren auf dem Ladentisch sind: Jamaican Gold, CM21, Bonzai, Yama, Nexus, Maya, Nexus Green, OMG Räuchermischung, Afghan Black Ultra und Space.

Laboruntersuchungen einiger Legalhighs haben gezeigt, dass die Folge vor allem durch die Beimengung synthetischer Cannabinoide hervorgerufen wird, die aller Voraussicht nach auf das Kräutergemenge (Damiana) aufgesprüht werden. Sie binden sich (meistens) an Cannabinoid-Rezeptoren im Kopf und lösen einen Rauschzustand aus, eben wie Weed. Gegenwärtig sind über 55 künstliche Cannabinoide allgemein bekannt; sie lassen sich in 6 Folgegruppen unterteilen:

  • Naphthoylindole (wie JWH-018, JWH-073 und JWH-398)
  • Naphthylmethylindole
  • Naphthoylpyrrole
  • Phenylacetylindole (d. h. Benzoylindole, bspw. JWH-250)
  • Cyclohexylphenole (z. B. CP 47,497 Homologe von CP 47,497)
  • Alte Cannabinoide (z. B. HU-210)

Verschiedene künstliche Cannabinoide haben eine stärkere pharmakologische Potenz (höhere Auswirkung) ebenso wie längere Halbwertzeiten (lange Wirkung) als natürliches THC aus Marihuana. Jüngst tauchten synthetische Cannabinoide auf dem Markt auf, die von ihrer chemischen Gefüge her ungewöhnlich sind und im Gehirn alternativ wirken als bis dato bewährte natürliche und auch synthetische Cannabinoide.

Effekt von Kräutermischungen

Jamaican Gold Extrem Räuchermischung

Die Folge von Kräutermischungen mit künstlichen Cannabinoiden wird von Abnehmern_innen mehrheitlich wie etwa der von Pot beschrieben. Hierbei variieren die Testberichte ausgeprägt. Nicht selten wird der typische Zustand des “Breitseins” erklärt. Sonstige genannte Wirkungen sind: Befriedigung, Entspannung, ein wohliges oder auch wärmendes Grundgefühl auch/oder ein anderes Gefühl der Zeitrechnung. Einige Raucher_innen reportieren dessen ungeachtet von minderen Halluzinationen. Teils finden sich auch Artikel über anregende oder auch treibende Wirkungen. Anwender berichten von einer Wirkungsdauer von 2-6 Stunden, in Wenigen Fällen auch etwas länger.

Legel High Mischung Nachweis

Grundlegend sind alle bislang bekannten synthetischen Cannabinoide in Blut und auch Urin überprüfbar - aber nur wenn unter Zuhilfenahme von z.T. ausgesprochen großem Aufwand vorsätzlich danach gesucht wird. Dies erfolgt bis jetzt nur in wissenschaftlichen Laboren. Anzeichen in Blut und Urin: nach Einigen Rauchen bis zu wenigen Tagen, bei Dauerkonsum mehrere Wochen bis Monate. Die Nachweiszeiten sind ungemein stark abhängig vom benutzten Cannabinoid. Länger verifizierbar sind z.B. JWH-122 und JWH-210 (bei Dauerkonsum).

Es bestehen verschiedene Schnelltests (Ausscheidung), die den Gebrauch synthetischer Cannabinoide nachweisen können. Sie testen auf die Metabolite (Stoffwechselprodukte) von JWH-018 und obendrein JWH-073. Ansonsten besteht bei mehreren Tests eine analytische Eigentümlichkeit auf die Metabolite von JWH-081, JWH-200, JWH-250, AM-2201, .
Laut Angaben der Erzeuger liegen gegenwärtig noch keine Evaluationsdaten vor, ob ebenso der Verbrauch weiterer synthetischer Cannabinoide zu einem positiven Auflösung führt. Dies kann in Folge dessen keineswegs ausgeschlossen werden.

Kurzzeitwirkungen

Es kann zu Übelkeit und auch Übergeben, Kopfschmerzen, Aggressivität, Ängstlichkeit, depressiven Verstimmungen, Bewusstlosigkeit, Kreislaufproblemen, oder auch Herzrhythmusstörungen kommen. Bei wiederholtem und starken Konsum wird auch von Gleichgewichtsstörungen hin und wieder geschrieben.

Langzeitwirkung

Unseres Wissens gibt es sehr wenig Angaben zu den Folgen bei täglichen Verbrauch. Bei dem Rauchen vielmehr beim Verbrennungsprozess entstehen krebserregende oder auch krebsfördernde Inhaltsstoffe. Wie bei jeglicher anderen Stoffen besteht die Gefahr, eine psychische Abhängigkeit zu entwickeln. Z. T. wird auch von Entzugserscheinungen nach dem Aufgeben des Konsums berichtet. Inwiefern diese körperlich oder mentael bedingt sind, ist unbekannt.

Zu beachten

Legal Highs - was ist das

Gleich ob Substanzen erlaubt oder illegalisiert sind, sagt nichts über ihre möglichen körperlichen Risiken aus!
Jungen und auch psychisch labilen Personen ebenso wie Menschen mit psychischen Erkrankungen raten wir aufgrund der z.T. enorm starken psychischen Effekte vom Gebrauch von Kräutermischungen ab. Es liegt nahe das Legalhigh Waren wie etwa Kratompulver die alleinig natürlicher Ursprung sind sicher eingenommen werden können.
Vermeide es, RM´s zu rauchen, wenn Du Dich krank fühlst oder wenn Du psychische Probleme hast.
Rauche (möglichst) nur, wenn irgendjemand bei Dir ist, dem Du vertraust und der im Notfall Hilfe holen bzw. leisten kann.

Der Gebrauch von Vaporizern, Wasserpfeifen oder auch Joints mit verschiedenen Aktivkohlefiltern verkleinert die Aufnahme krebserregender Inhaltsstoffe und folglich das Risiko von Lungenproblemen!
Im Verlauf und nach dem Konsum kein Fahrgerät lenken oder komplizierte Maschinen handhaben (beispielsweise Kreissäge).
Pausen des Konsums einplanen und befolgen.

Die legitime Situation künstlicher Cannabinoide ändert sich durchgehend, ist dennoch Erlaubt. die neuen News zu Räuchermischungen und Legalhigh Waren erhälst du durchgehend auf unserer Nachrichten Seite.

Traditions Coffeeshops “The Grasshopper” und “Cafe 420” stehen vor dem Aus

Holland als Trendsetter in Sachen Legal Highs rudert nun zurück!

Die Hauptstadt der Niederlande hat jede Menge zu bieten: Hostels und Grachten, Prostituierte und auch Hasch. Doch nun weht ein neuer Sturm in den Niederlanden. Allerlei Coffeeshops stehen vor der Zwangsschließung. Einige Besitzer kommen deshalb auf lebensrettende Ideen.

Amsterdamer Cannabishäuser vor dem Aus?

Schöne Musik schallt aus dem Klanggebern. An den Tischen plaudern junge Menschen, unter den Überaus alten Holzbalken spielt ein Pärchen konzentriert eine Partei Schachspiel - ringsum der süßliche Geruch von Hasch. Das Kaffeehaus 420 im ältesten Gebiet von Amsterdam ist ein Coffeeshop der ersten Stunde.
Die Gäste erscheinen keinesfalls wegen des lobenden Kaffees, sondern um sich ganz legal mit Weed und Gras einzudecken. Oder auch in Ruhe einen Joint zu genießen.
Doch nach über 40 Jahren steht dieser Genuss das Aus.
Amsterdam möchte sein Ruf als Rauschmittel-Paradies entfernen. Im Herzstück der Metropole werden die Hälfte der 80 Kiffershops dicht gemacht, manche sind jetzt verschlossen.

Seit Januar darf Michael Veling sein Café erst um 18 Uhr öffnen.
“2016 ist ganz Schluss”, sagt der 58-Jährige und dreht sich eine Zigarette. “Und das nur wegen 20 Metern.” Denn im Umfeld von 250 Metern einer Bildungseinrichtung dürfen nach Vorgabe der Regierung in Den Haag keine Rauschmittel mehr verkauft werden.
Amsterdamer Cannabishäuser sind doppelt gemoppelt von der neuen Gegen-Rauschmittel-Linie berührt.
Sie leiden aktuell unter dem “Project 1012”. Unter diesem Titel räumt die Stadt das berühmte Rotlichtviertel mit der Postleitzahl 1012 grundlegend auf. Im Kampf gegen Geldwäsche sowie Menschenhandel werden keinesfalls nur 192 Huren-Fenster dicht gemacht. Auch 27 Coffeeshops müssen dran glauben.
Zusätzlich haben dreizehn Haschläden Pech, weil sie in der Bannmeile einer Schule liegen. 4 wurden gegenwärtig geschlossen, der Rest folgt mit selbigen Abständen bis 2016. Vor den grün-angestrahlten Fenstern des berühmten “Grasshopper” stehen baff ein paar Touris. Das Wirtshaus ist zwar geöffnet, aber den Zugang zu dem international bekannten Coffeeshop versperrt eine rote Samtkordel.

Durchaus wittern Straßendealer ihre Gunst der Stunde. Seit den Restriktionen blüht jener Straßenhandel, mahnt der Unternehmensleiter Veling, der auch Vorsitzender des Verbandes der Gras-Einzelhändler ist. Er weist auf einige herum lungernde Gestalten in der engen Straße, dem Oudebrugsteeg. “Sieben Dealer. Und die verhökern auch illegale Rauschmittel wie XTC oder auch Kokain.”

Amsterdam beugte sich nur widerstrebend dem neuen Hochschulkriterium

Denn bisher hatte es eigentlich keine Probleme im Großraum von Schulen gegeben.
“Das ist aber der Preis, um das größere Desaster des Dope-Passes zu verhindern”, sagt Veling. Hier geht es um den Masterplan der Zentrum-Rechts-Führerschaft, den Vertrieb von Dope nur noch mit einem Berechtigungsnachweis zu gewähren und für Touris zu unterbinden - der wurde aufgegeben. “Völliger Unsinn”, sagt er zu dem Vorhaben. “Schüler dürfen eh an diesem Ort nicht rein.”

Coffeeshops in Holland retten

Um die Coffeeshops zu retten kam der Unternehmer nun - typisch holländisch - mit einer logischen, aber auch komischen Lösung:
Warum nicht die Bildungsstätte ankaufen? Die Besitzer wollen nun mit einem Brocken Geld (ein Absolutbetrag wird adlig verschwiegen) die Privatschule zu einem Umzug verleiten. Die Bildungsstätte steht dem Geheimplan auch entgegenkommend gegenüber. Jetzt ist nur die Frage, ob die 13 Coffeeshops ausreichend auf den Tisch setzen können.
Andernfalls müssen auch die rund 100 Arbeitnehmer um ihren Beruf bangen. “Keine gute Aussicht”, sagt der 26-jährige Verkäufer Tia, während er akribisch auf einer kleinen Waage eine Art getrocknete Brokkoliröschen wiegt - Gras.

Seine elegante Kundin mit Silberkette und It-Bag hat von der brandneuen strengen Linie noch null gehört. Einmal alle 12 Monate kommt die 50-jährige Französin nach dem Amsterdamer Shop. “Wird es verpönt?”, fragt sie etwas ängstlich, während sie ihre 2 G rein biologischen “White Widow bezahlt.
Es blieben bis jetzt hinreichend Coffeeshops geöffnet, probiert die Stadt Amsterdam zu beruhigen. Kiffer seien nach wie im Vorfeld wünschenswert.
Letztlich sind die Coffeeshops neben den Grachten und auch Rembrandt eine der Haupt-Attraktionen der Stadt. Schätzungsweise rund 100 Mio. Euro Jahresumsatz machen die Legalen Drogen Haschisch-Läden alleinig im Zentrum. Bei weitem die am meisten verbreiteten Abnehmer sind Touris. Die sich andererseits steigernd wundern über den Staatsstreich.
Auch viele Amsterdamer verstehen die Welt keineswegs mehr. Während kontinuierlich mehr Länder den Dope-Verkauf bestätigen, geht ausgerechnet der einstige Trendsetter Niederlande in die andere Richtung. Im Kiffer-Himmel weht ein rauer Wind.

Legalhigh - News: Grüne fordern erneut die Legalisierung von Marihuana

Neuer Streit um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland

Ein Grünen-Politiker will die Überfällige Legalisierung von Cannabis. Dies ruft die Union auf den Plan. Deren Volksvertreter beschuldigen den Grünen über Umwege, mit der Gesundheit junger Menschen zu spielen.
Der Konservative-Abgeordnete Eckhardt Rehberg hat immer wieder auftretenden Forderungen nach Bewilligung von Marihuana widersprochen. “Wer Gras frei zugänglich macht, unterstellt die Unschädlichkeit und setzt die Gesundheit junger Menschen aufs Spiel”, sagte Rehberg am Montag. Es sei geprüft, dass regelmäßiger sowie intensiver Konsum körperliche und psychische Erkrankungen befördere.

Legalhigh - Cannabis Legalisierung

Der drogenpolitische Sprecher der grünen Fraktion auf Bundesebene, Harald Terpe, hatte die Rechtswiedrigkeit von Cannabiskonsumenten kritisiert. Etwa 55 % aller Delikte im Drogenbereich seien einfache, konsumnahe Cannabisdelikte. Das Verbot halte gerade Menschen jedes Alters nicht vom Verbrauch ab. Terpe forderte, den illegalen, unkontrollierten Cannabisvertrieb in einen legalen, staatlich kontrollierten Absatzmarkt zu überführen. In einigen Ländern sei Gras rechtens verfügbar.
Nach der Aussage von Rehberg kriminalisiert das geltende Drogenstrafrecht einfache Cannabis Rauchern keinesfalls, der bloße Verbrauch sei straffrei. Allerdings nehme der Drogenkonsum zu. Vornehmlich für Kinder und Jugendliche könne das erhebliche Folgen haben. Auch der gelegentliche Vergleich zu Alk sowie Zigaretten sei schwer ersichtlich: “Die Bemühungen im legalen Gebiet, Verfügbarkeit und auch Faszination von Alkohol sowie Nikotin zu mindern, haben schon Durchsetzung”, sagte Rehberg. Bei dem Cannabis den umgekehrten Weg zu gehen, entbehre jeglicher Logik. Ob jetzt die Diskussion der Cannabis Legalisierung in Deutschland neu entfacht wird bleibt wohl abzuwarten.

Colorado zieht erstes Ergebnis der Cannabis Legalisierung

Legalisierung von Cannabis in den USA

Im ersten Monat nach der Überfälligen Legalisierung nahm der -Staat Colorado 2 Mio. $ Steuergelder unter Einsatz von Marihuana ein - weit weniger als erwartet. Das zusätzliche Geld ist schon fest verplant. Im neuen Kifferparadies Colorado wurde im 1ten Monat nach der Rechtsmäßigkeit weniger Gras geraucht als erwartet. Colorado hatte zum 1. Januar als erster US-Bundesstaat überhaupt Marihuana als Dope legalisiert. Im 1ten Monat brachte die neue Qualm-Ungebundenheit dem Land zwei Mio. $ (1,4 Mio. Euronen) an Geldern ein. Somit haben die Coffeeshops im Januar in der Summe Marihuana im Wert von rund 13 Millionen US-Dollar an die Abnehmer verkauft.

Neben den Einnahmen kamen sonstige 1,5 Millionen $ mittels Steuern und Erlöse von medizinisch verwendeten Weed in die Staatsfinanzen. Als Therapeutikum ist Marihuana schon seit dem Jahr 2000 in Colorado erlaubt. Länderchef John Hickenlooper hatte jedoch mit noch höheren Gewinnen für das Finanzamt gerechnet.

Würden die kommenden Monate gleichermaßen vonstatten gehen, würde Colorado im ersten halben Jahr 2014 21 Mio. $ mit Cannabis als Dope und als Medizin kassieren. Eine Prognose des Finanzamtes war dagegen bis jetzt von 33,5 Mio. Dollar ausgegangen, Ministerpräsident Hickenlooper rechnet selbst mit bis zu 35,2 Millionen $.

Es könnte im Gegensatz dazu gut sein, dass es sich bei den schlechteren Ziffern nur um Anfangsschwierigkeiten handelt und die Umsätze in den nun folgenden Monaten steigen werden. Allerlei Gras-Läden beklagten sich in der ersten Woche im Januar, sie könnten die Abfrage überhaupt nicht stillen. Teilweise bildeten sich Schlangen vor den Marihuana-Läden, die sich mehrere Häuserblöcke ausgedehnt streckten. Einige Abnehmer warteten einige Stunden auf ihr erstes legales Cannabis. Pot-Verticker rationierten die Gras-Mengen pro Mensch selbst, um mehr Abnehmer bedienen zu können.

Verlässliche Einnahmen im April

Mittlerweile hat sich die Lage dennoch entspannt. Hatten im Januar nur 23 Läden eine Berechtigung zum Verkauf von Cannabis als Suchtmittel, waren es Ende Januar schon 60. Zum Ende Feb. war die Anzahl bereits auf 170 lizenzierte Geschäfte gewachsen. Dort kauft man ganz Legale Gras, Räuchermischungen und andere nun Legalhighs.

“Die Einnahmen im ersten Monat entsprachen unseren Erwartungen”, so Barbara Brohl, Chefin der Finanzbehörde in Colorado. Verlässliche, repräsentative Einnahmezahlen würde die Dienststelle erst ab April erwarten, wenn alle Anfangshürden genommen wären.

Die Steuerlast auf dem legalen Marihuana ist enorm. Die Shops löhnen 15 % Luxussteuer, die Kunden werden mit weiteren zehn Prozent Sondersteuer belastet plus der üblichen Steuer von 2,9 Prozent und gegebenenfalls neuen lokalen Steuern. In vielen Teilen von Colorado beträgt die gesamte Steuerlast 35 Prozent.

Landesvater Hickenlooper hat seinen Wählern zugesagt, allein bis zum Juni 2015 dank der Marihuana-Gewinnmarge mindestens 133 Millionen US-Dollar zusätzliches Etat zur Verfügung zu haben. Die ersten 40 Mio. US-Dollar müssen hierbei in weitere Schulen investiert werden. Bis zu 45,5 Millionen US-Dollar sind für eine Aufklärungskampagne beabsichtigt, die Jugendliche vom Haschisch rauchen abhalten soll sowie gleichermaßen bis zu 40 Mio. sind für Drogenentzugsprogramme besetzt.

Wo ist Cannabis Legal?

“Green Revolution” in den Vereinigte Staaten von Amerika: Seit Anbruch des brandneuen Jahres kann man in Colorado rechtmäßig Cannabis kaufen. Gras-Fans feiern das mit Joints in der Silvesternacht. Andere erwarten das mega Geschäft.

Grüne Revolution - Free Canabis

Doch wie sieht’s in den weiteren Staaten der Vereinigte Staaten aus? Wie in Europa? Asien? Wo ist der Anbau der Cannabis-Pflanze zugelassen?
Wo dürfen Weed (die Blüten jener Pflanze) oder Haschisch (wird aus Cannabis-Harz gewonnen) eigentlich besessen sowie konsumiert - zum Beispiel als “Joint” geraucht - werden?
Wie ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland, wo ebenfalls über sogenannte “Coffeeshops” beraten wird?

Hier ein Überblick

Vereinigte Staaten

Über Verkauf und Verbrauch von Cannabis-Substanzen wählen die einzelnen Staaten.
Am weitesten geht hierbei Colorado. Seit dem 1. Januar dürfen Amerikanische-Bewohner über 21 Jahre an diesem Ort rechtmäßig Cannabis und Hasch erwerben und zu sich nehmen. Auch der Verkauf von Keksen und Schokolade mit Hasch ist legitim. Alle Vertreiber brauchen jedoch eine spezielle Befugnis.

Die Menge ist für Bürger aus Colorado auf eine Unze beschränkt (das sind etwa 28 Gramm) - pro Vierundzwanzig Stunden! Gäste aus weiteren Staaten dürfen “bloß” etwa 7 Gramm täglich einzukaufen.
Der Bundesstaat Washington will dem Musterbeispiel im Laufe des Jahres folgen. Wie in Colorado hatten auch in Washington die Einwohner in einem Volksentscheid für die Legalisierung gestimmt.

In 18 weiteren US-Staaten ist der Konsum von Cannabis-Substanzen legitim - allerdings nur, wenn ein Mediziner die Therapie mit dem Betäubungsmittel verschreibt.

Königreich der Niederlande

Unser Nachbarland gilt als Kiffer-Hochburg.
Dabei wird leicht übersehen: Der Gras-Ackerbau ist in den Niederlanden verboten, gleichermaßen der Konsum oder Vertrieb von Haschisch oder auch Weed.
Und trotzdem gibt es das Zeug landesweit in sogenannten “Coffeeshops” - denn der Anbau, Vertrieb und Verbrauch weicher Drogen in diesen Geschäften wird seit 1976 in den Niederlanden ganz offiziell geduldet.
Voraussetzung: Max. 5 Gramm pro Tag und Person, keine Werbung, kein Zugang für Minderjährige.

Allerdings dürfen seit Januar 2013 die Metropolen und Gemeinden votieren, ob sie “Coffeeshops” zulassen oder mit weiteren Auflagen versehen.
Der Bestrebung im Süden der Niederlande, in den Grenzregionen zu Der BRD sowie Belgien den Vertrieb an Drogen-Touristen zu unterbinden und nur noch Holländern den Rausch zu genehmigen, war im Vorfeld gescheitert: Es hatte zu einer heftigen Zunahme des illegalen Drogenhandels auf der Straße geführt, wurde daher schnell wieder zurückgenommen.

Tschechei

Tschechiens Hauptstadt Prag gilt seit Jahren als “Amsterdam des Ostens”.
Denn ein Erlass aus dem Jahr 2010 erlaubt allen Erwachsenen den Besitz gewisser Drogen-Mengen zum “Eigenbedarf”. Rechtmäßig sind infolgedessen je: 15 Gramm Cannabis, 1 Gramm Kokain, 1,5 Gramm Heroin, 4 Ecstasy-Pillen, 5 Einheiten LSD sowie 2 Gramm Amphetamine.
Außerdem darf jeder in Tschechien bis zu 5 Cannabis-Pflanzen wachsen lassen.

Der Handel ist laut Gesetz aber weiter kriminell. Nur zur “medizinischen Verwendung” - auf Rezept - dürfen Cannabis-Substanzen seit Februar 2013 vertrieben werden.
Die großzügigen “Eigenbedarfs”-Mengen haben allerdings zu einem starken Schleichhandel geführt, etwa in die angrenzenden Bundesländer Sachsen und Bayern oder nach Österreich.
Das liberale Gesetz wurde zudem im August 2013 durch das Verfassungsgericht gekippt: Pauschale Freigrenzen seien keinesfalls berechtigt, die Mengen müsste für jeden Einzelfall mit Hilfe von ein Gerichtsverfahren bestimmt werden.
Die Regierung muss nun entsprechend nachbessern.

Thailand

Deutlich strenger ist dagegen die Gesetzgebende Gewalt in Thailand, wie auch in weiteren anderen Staaten Südostasiens.

Die thailändische Führerschaft bekämpft den Drogenanbau besonders an der Westgrenze zu Birma, geht außerdem drastisch gegen jeglichen Besitz von Drogen vor. Über die östlichen Nachbarländer Laos und Kabodscha wird dessen ungeachtet jede Menge Cannabis bzw. Dope eingeschmuggelt.
Cannabis-Substanzen werden hier nicht anders behandelt als Heroin oder auch Koks. Für Urlauber heißt das: Besonnenheit!
Jeglicher Besitz kann die sofortige Ergreifung bedeuten. Je nach Menge erfolgt dann etliche Wochen oder gar Monate darauffolgend ein Gerichtsverfahren.
Es drohen Geld- und sogar Haftstrafen, darüber hinaus erfolgt in der Gesetzmäßigkeit die Ausweisung auf Lebenszeit.

Frankreich

Strenge Gesetze, aber wenig Strafverfolgung - so ist Frankreichs Umgang mit Cannabis-Produktwaren.

Es drohen bis zu 40 000 Euro Geldstrafe - bis Knast! Cannabis-Substanzen wie Weed und Dope werden in unserem Nachbarland so behandelt wie harte Rauschmittel.
Nach der Anti-Drogen-Legislative (von 1970) macht sich sogar strafbar, wer das Blatt einer Cannabis-Pflanze auf der Kleidung oder als Schmuck trägt. Das gilt jedoch nur auf dem Papier.
De facto wird der Verbrauch in Frankreich geduldet. Nach dem Beispiel holländischer “Coffeeshops” gibt es seit April 2013 sogar den ersten “Cannabis Social Verein” in der Region Vendeé nahe der Atlantikküste.
Jedoch ist diese Duldung politisch massiv kontrovers. Der sozialistische Innenminister Manuel Valls lehnt eine Gesetzesänderung ab, auf den “Cannabis Social Club” in Vendeé reagierten die Behörden mit einem formellen Einspruch.

Uruguay

- Süd Amerika

Das Land in Südamerika ist international der erste Nationalstaat, der den Anbau der Rauschpflanze legalisiert hat.
Das Parlament hatte Mitte Dezember 2013 der Gesetzesvorlage zugestimmt, am 25. Dezember unterzeichnete Staatsoberhaupt José Mujica das Gesetz.
Privatpersonen ist seither der Anbau von maximal 6 Gras-Pflanzen gestattet.
Zudem können sich bis zu 45 Kleinproduzenten in Clubs zusammenschließen, die jedoch höchstens 99 Pflanzen zutzeln dürfen. Voraussetzung ist der Eintrag in ein Sachverzeichnis.
Erlaubt ist der Erwerb von monatlich bis zu 40 Gramm Marihuana in Apotheken für den privaten Konsum.
Für Minderjährige bleiben Cannabis-Substanzen verboten. Und: Wer ohne staatliche Bewilligung anpflanzt, kann mit bis zu zehn Jahren Zuchthaus bestraft werden.

BRD

Wo ist der Anbau der Cannabis-Pflanze zugelassen?

Und bei uns in Deutschland?
Viele Prominente haben schon gestanden, dass sie cannabis genommen haben. Aber was sagt das Gebot?

Grundlegend gilt: Der Anbau, Besitz oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln ist verboten und stellt eine Straftat dar! Wer dagegen verstößt, dem droht eine Geldstrafe oder auch bis zu fünf Jahren Zuchthaus.
Dabei gehören auch der Anbau von Gras und der Besitz oder Konsum von Cannabis sowie Hasch. In der Praxis haben Richter aber durchgehend wieder straffreie Mengen für den Eigenbedarf anerkannt - in der Gesetzmäßigkeit zwischen zwei und zehn Gramm.

BtMG 2014 was ist neu

Legal Highs 2014 im BtMG

Regierung berät erneut zusammen um zu beraten welche Inhaltsstoffe als nächstes dem BtmG unterstellt werden sollen. Es sind zwei künstliche Cannabinoide hierbei. Der Rest sind Phenylethylamine bzw. Cathinon-Derivate.


Die Annahme folgender synthetischer Cannabinoide in die Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG wurde vorgeschlagen:

PB-22 (QUPIC)
5F-PB22

Und die Aufnahme dieser Phenylethylamine / Cathinon-Derivate in die Beilage I zu § 1 Abs. 1 BtMG:

Ethylon (bk-MDEA)
Pentylon (bk-MBDP)
N-Ethylbuphedron (NEB)
2-FMA
3-FMA
2C-C
2C-D
2C-E
2C-P

Daselbst von Seiten der meisten europäischen Regierungen auf eine erfolglose Verbotsstrategie gesetzt wird die zu einer Dauerbekämpfung eines unbesiegbaren Schwarzmarktes führt, ist zu erwarten das es ferner in keinster Weise möglich ist Legal Highs mit einem erprobten Wirkstoff zu erwerben. Im Gegenteil! Da ganze Stoffgruppen verpönt werden sollen kann es durchaus geschehen das noch schneller keineswegs nur neue Inhaltsstoffe sondern auch Stoffgruppen von Pharmafirmen entwickelt werden.
Das Vernünftigste aus ökonomischer Sicht wäre Cannabis zu legalisieren. Das ist seit 1000 von Jahren erprobt und im Gegensatz zu Alk ist noch kein Menscch an einer Überdosis daran aus dem Leben geschieden. In mehreren amerikanischen Bundesstaaten ist Weed legitim und so was hat es seit Jahrzehnten in keinem Land der Erde gegeben!

Einige begreifen nicht was das bedeutet. Allerlei Menschen denken ja das es in den Niederlanden seit Jahrzehnten legitim wäre, aber dort wird es nur geduldet. In den Land der unbegrenzten Möglichkeiten gibt es tatsächlich Gebiete in denen sowohl Anbau als auch Handel im Ganzen rechtmäßig sind! Das Ergebnis sind nicht etwa eine größere Anzahl Konsumenten stattdessen eine florierende Wirtschaft und jede Menge Steueraufkommen.
Ob sich so ein Trend auch in Europa behauptet bleibt ab zu warten. Bislang stehen in Deutschland die Anzeichen eher auf nie endenden Feldzug gegen den unbezwingbaren Schwarzmarkt an Stelle Aufklärung, Prävention sowie Kontrolle.
Verbot ist ein Schlaraffenland für Kriminelle und das in keinster Weise erst seit dieser Tage. Man kann nur hoffen das dies tunlichst allerlei Personen begreifen und sich ihre Einstellung ändert, sonst wird weiterhin Verbrechern ein Riesiger Absatzmarkt frei jegliche Inspektion sowie Verbraucherschutz serviert.
Hier noch ein guter Aufsatz aus der Blickrichtung eines Strafverteidigers zum Thema Verbot: http://www.vice.com/de/read/liebe-dealer-im-groen-stil-seid-beruhigt-die-drogenfahnder-tappen-im-dunklen

Gutscheinaktion auf auf alle Räuchermischungen

Minus 10 bis 20% zum Weihnachtsfest

Der Legalhigh-Shop Legale-Mischung.com startete heute eine interessante Weihnachtsaktion 2013 für Legal High Fans. So kann man Gutscheine bestellen und damit wunderbar Kröten sparen. Das beste ist, das man diese Gutscheine wie erwartet ebenso verschenken kann, ist evtl. mal etwas anderes wie eine Kiste Gerstensaft für den Kumpel :-).

Die Staffelung jener Rabatte sind aufgeteilt in 10%, 20% und obendrein stolzen 25%. Einzulösen ist der Gutschein auf das komplette Legal High Sortiment, egal ob eine brandneue Legel High Mischung, ein duftendes und Exotisches Badesalz oder auch tolle Gadgets für Spliffer.
Geliefert wird nach Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Angebot gilt bis zum 31 Dezember 2013!

Gültigkeit des Gutscheins bis zum 30.04.2014 und kann nur dort im RM-Shop eingelöst werden! Es gibt keine Begrenzungen, der Gutschein gilt für alle Produkte im Shop!

Einkaufen für Sylvester

Wer sein Portemonnaie schonen will sollte jetzt zupacken und mit den besten Kräutermischungen in das neue Jahr starten. So wird jede Fete zum absoluten Knaller für dich und deine Beste Freunde. Ein weiterer Vorteil liegt darin das die Räuchermischungen auch noch mit sicherheit bis zum Neujahrsfest bei euch im Briefkasten anfliegen.

Hier geht es zur Weihnachtsaktion 2013 für Legal High Fans

Was sind Legal Highs?

Informationen zu Legalen Drogen

Es handelt sich hierbei um Substanzen, die in keinster Weise dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstehen. Ihr fragt euch inzwischen sicher “Wie ist das nur denkbar ?”. Die Auflösung auf diese Frage lautet:Eine gute Legel High Mischung zeichnet sich dadurch aus, dass sie neben gütemäßig hochwertigen Kräutermischungen synthetische Bestandteile beinhaltet, die auf die Cannabinoid Rezeptoren wirken.

Eine Liste der aktuellen gefragtesten Marken könnt ihr euch unter “Räuchermischung kaufen” betrachten.

So berauscht sich inzwischen eine keineswegs zu verachtende Menge an Menschen, wenngleich so gut wie keine Langzeitstudien hierfür vorliegen.

Und die Hersteller bieten ihre Produkte direkt im Netz der Netze an. Zwar werdet ihr, wenn ihr im Netz nach einer Kräutermischungen (oder auch Raeuchermischungen) bzw. Kräutermischungen
(oder auch Kraeutermischungen), nebenher egal ob Einzahl oder Plural, etliche Seiten finden, die den Hinweis “Nicht für den menschlichen Konsum, nicht zum inhalieren” beinhalten, um die Rechtmäßigkeit aufrecht zu erhalten, aber genau diesen Teil halten die zahlreichen Kunden dann abschließend doch nicht ein, berauschen sich nach persönlichen Vorlieben sowie Freude und Laune.
Gegen die Zweckentfremdung kann wie erwartet kein Versorger etwas tun.