Gesetz, ist Gesetz…..
Nun endlich ist es legal und damit erlaubt, im Internet Räuchermischungen oder auch synthetischen Drogen zu erwerben. Dies geht aus einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hervor. Auf diese Weise gibt es für Drogen-Händler nun ein Schlupfloch, denn eine Strafverfolgung aufgrund des “illegalen Verkaufs bedenklicher Arzneimittel” ist nicht mehr möglich.
„Legal Highs“ sind Legal, dies ergeht aus dem Urteil des europäischen
Gerichtshof vom 17.08.2014. So urteilte das Gericht das eine Strafverfolgung auf Bezug des Arzneimittelgesetzes rechtswidrig ist da es sich bei Räuchermischungen nicht um Medikamente handelt. Dies dürfte zum einen die Kunden wie auch Shop Betreiber von Legalen Mischungen erfreuen, und schließt endlich eine viel diskutierte Lücke. Das Urteil könnt ihr euch hier im Detail durchlesen ->.
Was nun die schon zum Teil verurteilten ehemaligen Headshop Betreiber machen werden um ihren in Misskredit gebrachten ruf wieder herzustellen wird sich zeigen. Wir vom Legal-High Blog werden euch auf den laufenden halten.
Video zu dem Legal High - Urteil vom 17.08.14
Ich glaube dieses Urteil wird für deutlich mehr Transparenz sorgen und für einen ordentlichen Markt sorgen. Bisher war die Unsicherheit doch sehr groß und vieles spielte sich im “Graubereich” ab.